Update · Zuletzt geprüft am 18. Oktober 2026

Widerrufsbutton: Pflicht für Online-Shops in Deutschland und Österreich

Online-Shops müssen Verbrauchern einen elektronischen Widerruf per Button ermöglichen. In Deutschland gilt das seit 19. Juni 2026, in Österreich seit 1. Oktober 2026.

Gilt seit 19. Juni 2026Österreich: seit 1. Oktober 2026 (§ 13a FAGG)

BetrifftOnline-Shops mit Endkunden · Online-Verträge mit Verbrauchern

Kaufen mit zwei Klicks, widerrufen per Brief — das ist vorbei. Seit diesem Jahr brauchen Online-Shops eine eigene Schaltfläche, mit der Kunden einen Vertrag elektronisch widerrufen können.

Was sich ändert

Wer online Verträge mit Verbrauchern schließt, muss den Widerruf genauso einfach machen wie den Kauf. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, umgesetzt in Deutschland im BGB und in Österreich mit dem Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 in § 13a FAGG.

Konkret verlangt die Regelung eine Widerrufsfunktion, die während der ganzen Widerrufsfrist erreichbar ist:

  • Eine gut sichtbare Schaltfläche mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen" oder einer gleichwertig eindeutigen Formulierung.
  • Ein kurzes Formular für Name, Angaben zum Vertrag (z. B. Bestellnummer) und den Weg für die Eingangsbestätigung.
  • Eine zweite Schaltfläche „Widerruf bestätigen", mit der der Widerruf abgeschickt wird.
  • Eine sofortige Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit, zum Beispiel per E-Mail.
  • Kein Login als Hürde — die Funktion muss auch ohne Kundenkonto erreichbar sein.

Wen es betrifft

Alle Shops und Online-Angebote, über die Verbraucher Verträge abschließen — egal ob physische Produkte, digitale Inhalte oder Dienstleistungen. In Österreich gilt die Pflicht für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2026 geschlossen werden, in Deutschland bereits seit dem 19. Juni 2026. Wer aus Österreich auch nach Deutschland verkauft, musste die Funktion also schon im Sommer anbieten.

Reine B2B-Shops sind nicht betroffen. Verträge, die nur per Telefon oder E-Mail zustande kommen, ebenfalls nicht.

Was zu tun ist

  1. Prüfen, ob die Funktion schon da istEin Link zum Widerruf im Footer, im Kundenkonto und in der Bestellbestätigung? Lässt sich der Widerruf ohne Login abschicken?
  2. Funktion einrichtenFür WooCommerce gibt es Lösungen über Germanized oder den Anbieter der Rechtstexte, sonst ein schlankes eigenes Formular mit automatischer Bestätigung. Aufwand meist ein bis zwei Stunden inklusive Test.
  3. Ablauf testen und dokumentierenEinmal als Kunde durchspielen, Eingangsbestätigung prüfen und sicherstellen, dass Widerrufe intern auch ankommen.

Quellen

Dieser Beitrag ist eine technische Einordnung, keine Rechtsberatung. Ob und wie eine Regelung für dein Unternehmen gilt, klärt im Zweifel deine Rechtsberatung. Die technische Umsetzung übernehmen wir.

Hat dein Shop schon einen Widerrufsbutton?

Wir prüfen deinen Shop und richten die Funktion ein — in der Regel innerhalb weniger Tage und ohne Unterbrechung des laufenden Betriebs.

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