Update · Zuletzt geprüft am 18. Oktober 2026

KI-Chatbot auf der Website: Kennzeichnung ist Pflicht

Seit 2. August 2026 müssen Nutzer erkennen können, dass sie mit einer KI chatten. Auch KI-generierte Bilder und Videos, die echt wirken, brauchen einen Hinweis.

Gilt seit 2. August 2026

BetrifftWebsites und Shops mit KI-Chatbot · Websites mit KI-generierten Bildern oder Videos

Ein Chatbot, der wie ein Mensch antwortet, darf nicht so tun, als wäre er einer.

Was sich ändert

Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) regelt Transparenzpflichten. Sie gelten seit dem 2. August 2026 und wurden — anders als die Regeln für Hochrisiko-KI — nicht verschoben.

  • Wer mit einem KI-System chattet, muss erkennen können, dass es eine KI ist — sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
  • Bilder, Videos oder Audio, die mit KI erzeugt oder verändert wurden und echt wirken (Deepfakes), müssen als solche gekennzeichnet werden.

Wen es betrifft

Websites und Shops mit einem KI-Chatbot, etwa für Kundenservice oder Produktberatung, und Seiten, die realistisch wirkende KI-Bilder oder -Videos zeigen. Die Pflichten treffen je nach Rolle den Anbieter des Chatbots oder den Betreiber der Website. Ein klarer Hinweis im Chatfenster ist in jedem Fall der einfachste Weg.

Was zu tun ist

  1. Hinweis im ChatfensterEin kurzer Satz wie „Hier antwortet ein KI-Assistent" direkt im Chat, gut sichtbar beim Start. Aufwand etwa 15 Minuten.
  2. Datenschutzerklärung ergänzenDen Chatbot und den Anbieter dort nennen, falls noch nicht geschehen.
  3. KI-Bilder prüfenRealistisch wirkende KI-Bilder oder -Videos mit einem Hinweis versehen.

Quellen

Dieser Beitrag ist eine technische Einordnung, keine Rechtsberatung. Ob und wie eine Regelung für dein Unternehmen gilt, klärt im Zweifel deine Rechtsberatung. Die technische Umsetzung übernehmen wir.

Hast du einen Chatbot auf der Website?

Wir prüfen die Kennzeichnung und passen das Chatfenster an — oder richten einen KI-Chatbot ein, der von Anfang an sauber gekennzeichnet ist.

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